|
Euro-Klasse | Fahrzeugart |
|
|
||
A(A1, M) |
Krafträderbeschränkt:über 50 cm³ oder über 45 km/h mit und ohne Beiwagen bis 25 kW (34 PS) und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW (Nach zweijähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung unbeschränkt) unbeschränkt: über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW. Beim Führerscheinerwerb ohne Leistungsbeschränkung ist ein Mindestalter von 25 Jahren erforderlich. |
18 25 |
A1(M) |
Leichtkrafträder (Motorroller)bis 125 cm³ und bis 11 kW (15 PS).Bis vollendetem 18. Lebensjahr nur bis 80 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) Ab 18. LJ über 80 km/h |
16 18 |
|
||
B(M, S, L) |
Kraftfahrzeuge bis 3,5 tHöchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.mit Anhänger bis 750 kg. mit Anhänger über 750 kg: (Kfz mit Anhänger bis max. 3,5 t Gesamtgewicht) Begleitetes Fahren ab 17 Jahre Beifahrer (Antragsteller): - seit mindestens 5 Jahren berechtigt Kraftfahrzeuge der Klassen B/BE, M , L, S zu führen - das 30. Lebensjahr vollendet - Konto beim Verkehrszentralregister weniger als 4 Punkte. |
17 |
|
||
C(C1) |
Kraftfahrzeuge über 3,5 tHöchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.mit Anhänger bis 750 kg. |
|
CE(BE, C1E, T) |
Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg |
|
C1 |
Kraftfahrzeuge 3,5 bis 7,5 tHöchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.mit Anhänger bis 750 kg. |
|
C1E(BE, D1E) |
Kraftfahrzeuge 3,5 bis 7,5 t mit Anhänger über 750 kgFahrzeug und Anhänger nicht über 12 t zulässigem Gesamtgewicht. |
|
|
||
D(D1) |
Bussemit mehr als 8 Fahrgastplätzen außer Führersitzmit Anhänger bis 750 kg |
|
DE(D1E, BE, C1E) |
Busse mit Anhänger über 750 kgmit mehr als 8 Fahrgastplätzen außer Führersitz |
|
D1 |
Busse max. 16 Fahrgastplätzemit mehr als 8 Fahrgastplätzen und höchstens 16 Fahrgastplätzenmit Anhänger bis 750 kg |
|
D1E(BE, C1E) |
Busse max. 16 Fahrgastplätze mit Anhänger über 750 kgFahrzeug und Anhänger nicht über 12 t zulässigem Gesamtgewicht. |
|
|
||
L |
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (25 km/h)Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/hauch mit Anhänger Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen (32 km/h)mit Anhängern bis 25 km/h. |
|
M |
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor- Moped, Mokickbis 50 cm³ und bis 45 km/h. |
|
MOFA |
Mofamaximal 25 km/heinsitzig Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor |
|
S |
Dreirädrige und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge(-räder)- Trikes, Quads, MicrocarsBenzinmotor: bis 50 cm³ und bis 45 km/h Dieselmotor: bis 4 kW Nutzleistung Elektromotor: bis 4 kW Nenndauerleistung Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie) |
|
T(M, S, L) |
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (40 km/h)Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h,auch mit Anhänger. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (unter 18 LJ max. 40 km/h) auch mit Anhänger. |
(16) 18 |
(Anlage 9, Teil I + II, FeV) Schlüsselzahlen der EU |
01.01 01.02 01.03 02 03 05 05.01 05.02 05.03 05.04 05.05 05.06 05.07 10 15 20 40 42 43 44.01 44.06 45 50 51 72 73 78 104 171 172 176 177 |
Nur mit Brille Nur mit Kontaktlinsen Nur mit Schutzbrille Nur mit Hör- oder Kommunikationshilfe Prothese/Orthese der Gliedmaßen Fahrbeschränkungen aus medizinischen Gründen Nur bei Tageslicht Innerorts, innerhalb der Region oder in einem Umkreis von x km des Wohnsitzes Ohne Beifahrer/Sozius Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von max. x km/h Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist Ohne Anhänger Ungültig auf Autobahnen Angepasste Schaltung Angepasste Kupplung Angepasste Bremsmechanismen Angepasste Lenkung Angepasste Rückspiegel Angepasster Fahrersitz Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel Angepasste Rückspiegel Kraftrad nur mit Beiwagen Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeug-Identifikationsnummer) Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen) Nur Fahrzeuge der Klasse A mit max. 125 cm³ Hubraum und Motorleistung mit max. 11 kW (A1) Nur drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1) Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen Gültig für Kraftfahrzeuge Klasse D (Gesamtmasse max. 7.500 kg - keine Fahrgäste Gültig für Kraftfahrzeuge Klasse D - keine Fahrgäste Bis 18. Lebensjahr: nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gültig im Umfang der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung |